Feuer-, Einbruchdiebstahl-, Vandalismus-, Glas-, Sturm- und Hagelversicherung am/ im Gartenhaus sowie zulässiger Nebengebäude.
Versicherungsumfang bei der Grundversicherung mit einem Jahresbeitrag von 30,00 €
ab 01.01.2022 erhöht sich der Jahresbeitrag um 5,00 €, sodass dann 35,00 € berechnet werden.
Bis 31.12.2021 Gebäude-Versicherung: Feuer, Sturm und Hagel für die versicherten Gebäude in Höhe von 5.000,00 €
Ab 01.01.2022 Gebäude-Versicherung: Feuer, Sturm und Hagel für die versicherten Gebäude in Höhe von 10.000,00 €
Glasbruch: Die Ersatzleistung beträgt max. 1.000,00 € je Schadenereignis
Inhalt-Versicherung: Feuer, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Sturm und Hagel für den Kleingarten üblichen Inhalt in Höhe von 2.000,00 €
Damit Sie nach einem eventuellen Schadenereignis Ihren Schaden auch in der beschriebenen Weise ersetzt bekommen, ist natürlich Voraussetzung, dass Sie auch richtig versichert sind; und richtig
bedeutet in erster Linie in ausreichender Höhe.
Die Enttäuschung ist groß, wenn nach einem Schadenfall - z.B. einem Einbruch, einem Sturm oder auch einem Hagelschaden - die Entschädigung der Versicherung gekürzt werden muss, weil eine
Unterversicherung vorliegt.
Der Versicherungsumfang kann optional erhöht werden:
Jahresbeiträge pro 500,00 E Höherversicherung:
Gebäude: Feuer, Sturm und Hagel ........................... 1,00 €
Inhalt: Feuer, Einbruchdiebstahl, Vandalismus ..... 4,00 €
Beispiel: Möchten Sie das Gebäude mit einer Versicherungssumme von 15.000,00 € versichern, erhöht sich der Grundbeitrag um 20,00 € auf insgesamt 50,00€ Jahresbeitrag.
Höchstversicherungssummen insgesamt:
Gebäude ................................................... 30.000,00 €
Inhalt ......................................................... 10.000,00 €
Tipp: Wie hoch der zu versichernde Wert, des Inhalt Ihrer Laube ist können Sie hier errechnen
Verhalten im Schadensfall
Einbruch/ Diebstahl/ Vanadalismus
- Schaden feststellen
- Polizei informieren (Telefon 05121-9390) und nach Begehung Vorgangsnummer mitteilen lassen
- Schadensformular ausfüllen (saubere und lesbare Schrift, korrekte Angaben zur Anschrift und Kontaktdaten, Unterschrift nicht vergessen)
- Ausgefülltes Schadens-Formular an den Vorstand im Verein senden, wir leiten die Unterlagen entsprechend weiter
Feuer/ Sturm/ Hagel
- Schaden feststellen
- Schadensformular ausfüllen (saubere und lesbare Schrift, korrekte Angaben zur Anschrift und Kontaktdaten, Unterschrift nicht vergessen)
- Bei Großschaden/ Totalverlust KVD (s. u.) telefonisch informieren, so kann ggf. vor der möglichen Regulierung ein Gutachter schneller bestellt werden.
- Ausgefülltes Schadens-Formular an den Vorstand im Verein senden, wir leiten die Unterlagen entsprechend weiter.
Alle erforderlichen Informationen und aktuellen Formulare finden Sie auf der Webseite des Landesverbandes.
Im Rahmen der aktiven Betätigung innerhalb des Vereins gehören Gemeinschaftsarbeiten und Hilfeleistungen z. B. bei Vereinsfesten/ -veranstaltungen zum festen Bestandteil - in diesem Rahmen sind
alle Teilnehmenden versichert.
Die Versicherung umfasst keinen Versicherungsschutz bei Spaziergängen, Aktivitäten in der eigenen Parzelle o. ä. Tätigkeiten und ersetzt nicht die private (Familien-) Unfallversicherung. Die
Versicherung umfasst lediglich wie zuvor genannt, Arbeiten und Hilfeleistungen im Rahmen der o. g. Vereinstätigkeiten.
Hinweis: Deshalb ist es wichtig, Gemeinschaftsarbeiten nicht eigenmächtig durchzuführen, sondern diese immer beim Vorstand anzumelden. Im
Falle eines Ereignisses können Ansprüche ggf. nicht geltend gemacht werden
Der Beitrag zur Kollektiv-Versicherung ist in der Jahresrechnung aufgeführt und wird jedem Mitglied in Höhe von 0,40 € berechnet.
Im Rahmen der aktiven Betätigung innerhalb des Vereins gehören Gemeinschaftsarbeiten und Hilfeleistungen z. B. bei Vereinsfesten/ -veranstaltungen zum festen Bestandteil - in diesem Rahmen sind
alle Teilnehmenden versichert.
Die Versicherung dient zur Absicherung von Schadensersatzansprüchen, die von unbeteiligten Dritten z. B. Spaziergängern, zufälligen Besuchern, nicht teilnehmenden Mitgliedern o.
ä. im Rahmen der o. g. Vereinstätigkeiten gegenüber den teilnehmenden Mitgliedern oder Helfern erhoben werden.
Der Versicherungsschutz deckt keine Ansprüche der teilnehmenden Mitglieder untereinander ab und ersetzt grundsätzlich nicht die private Haftpflichtversicherung.
Der Beitrag zur Kollektiv-Versicherung ist in der Jahresrechnung aufgeführt und wird jedem Mitglied in Höhe von 3,00 € berechnet.