FED Versicherung

Feuer-, Einbruchdiebstahl-, Vandalismus-, Glas-, Sturm- und Hagelversicherung  am/ im Gartenhaus sowie zulässiger Nebengebäude.

 

Versicherungsumfang bei der Grundversicherung mit einem Jahresbeitrag von 30,00 €

ab 01.01.2022 erhöht sich der Jahresbeitrag um 5,00 €, sodass dann 35,00 € berechnet werden.

 

Bis 31.12.2021 Gebäude-Versicherung: Feuer, Sturm und Hagel  für die versicherten Gebäude in Höhe von   5.000,00 €

Ab  01.01.2022 Gebäude-Versicherung: Feuer, Sturm und Hagel  für die versicherten Gebäude in Höhe von 10.000,00 €

 

Glasbruch:  Die Ersatzleistung beträgt max. 1.000,00 € je Schadenereignis

 

Inhalt-Versicherung: Feuer, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Sturm  und Hagel für den Kleingarten üblichen Inhalt in Höhe von 2.000,00 €

 

Damit Sie nach einem eventuellen Schadenereignis Ihren Schaden auch in der beschriebenen Weise ersetzt bekommen, ist natürlich Voraussetzung, dass Sie auch richtig versichert sind; und richtig bedeutet in erster Linie in ausreichender Höhe.

 

Die Enttäuschung ist groß, wenn nach einem Schadenfall - z.B. einem Einbruch, einem Sturm oder auch einem Hagelschaden - die Entschädigung der Versicherung gekürzt werden muss, weil eine Unterversicherung vorliegt.  

 

Der Versicherungsumfang kann optional erhöht werden: 

  

Jahresbeiträge pro 500,00 E Höherversicherung:

Gebäude: Feuer, Sturm und Hagel ........................... 1,00 €

Inhalt: Feuer, Einbruchdiebstahl, Vandalismus ..... 4,00 €

 

Beispiel: Möchten Sie das Gebäude mit einer Versicherungssumme von 15.000,00 € versichern, erhöht sich der Grundbeitrag um 20,00 € auf insgesamt 50,00€ Jahresbeitrag.

 

Höchstversicherungssummen insgesamt:

Gebäude ................................................... 30.000,00 €

 Inhalt ......................................................... 10.000,00 €

Tipp:  Wie hoch der zu versichernde Wert, des Inhalt Ihrer Laube ist können Sie hier errechnen

 

Verhalten im Schadensfall

 

Einbruch/ Diebstahl/ Vanadalismus 

  1.  Schaden feststellen
  2. Polizei informieren (Telefon 05121-9390) und nach Begehung Vorgangsnummer mitteilen lassen
  3. Schadensformular ausfüllen (saubere und lesbare Schrift, korrekte Angaben zur Anschrift und Kontaktdaten, Unterschrift nicht vergessen)
  4. Ausgefülltes Schadens-Formular an den Vorstand im Verein senden, wir leiten die Unterlagen entsprechend weiter

 Feuer/ Sturm/ Hagel

  1. Schaden feststellen
  2. Schadensformular ausfüllen (saubere und lesbare Schrift, korrekte Angaben zur Anschrift und Kontaktdaten, Unterschrift nicht vergessen)
  3. Bei Großschaden/ Totalverlust KVD (s. u.) telefonisch informieren, so kann ggf. vor der möglichen Regulierung ein Gutachter schneller bestellt werden.
  4. Ausgefülltes Schadens-Formular an den Vorstand im Verein senden, wir leiten die Unterlagen entsprechend weiter.

Alle erforderlichen Informationen und aktuellen Formulare finden Sie auf der Webseite des Landesverbandes.

Weitere Informationen unter KVD Kleingarten-Versicherungsdienst GmbH.

Unfallversicherung

Im Rahmen der aktiven Betätigung innerhalb des Vereins gehören Gemeinschaftsarbeiten und Hilfeleistungen z. B. bei Vereinsfesten/ -veranstaltungen zum festen Bestandteil - in diesem Rahmen sind alle Teilnehmenden versichert. 

 

Die Versicherung umfasst keinen Versicherungsschutz bei Spaziergängen, Aktivitäten in der eigenen Parzelle o. ä. Tätigkeiten und ersetzt nicht die private (Familien-) Unfallversicherung. Die Versicherung umfasst lediglich wie zuvor genannt, Arbeiten und Hilfeleistungen im Rahmen der o. g. Vereinstätigkeiten. 

 

Hinweis: Deshalb ist es wichtig, Gemeinschaftsarbeiten nicht eigenmächtig durchzuführen, sondern diese immer beim Vorstand anzumelden. Im Falle eines Ereignisses können Ansprüche ggf. nicht geltend gemacht werden

 

Der Beitrag zur Kollektiv-Versicherung ist in der Jahresrechnung aufgeführt und wird jedem Mitglied in Höhe von 0,40 € berechnet.

Download
Kollektiv Unfallversicherung Merkblatt.p
Adobe Acrobat Dokument 148.1 KB

Haftpflichtversicherung

Im Rahmen der aktiven Betätigung innerhalb des Vereins gehören Gemeinschaftsarbeiten und Hilfeleistungen z. B. bei Vereinsfesten/ -veranstaltungen zum festen Bestandteil - in diesem Rahmen sind alle Teilnehmenden versichert. 

 

Die Versicherung dient zur Absicherung von Schadensersatzansprüchen,  die von unbeteiligten Dritten z. B. Spaziergängern, zufälligen Besuchern, nicht teilnehmenden Mitgliedern o. ä.  im Rahmen der o. g. Vereinstätigkeiten gegenüber den teilnehmenden Mitgliedern oder Helfern erhoben werden.

 

Der Versicherungsschutz deckt keine Ansprüche der teilnehmenden Mitglieder untereinander ab und ersetzt grundsätzlich nicht die private Haftpflichtversicherung.

 

Der Beitrag zur Kollektiv-Versicherung ist in der Jahresrechnung aufgeführt und wird jedem Mitglied in Höhe von 3,00 € berechnet.

 

Download
Haftpflichtversicherung Merkblatt.pdf
Adobe Acrobat Dokument 61.5 KB