Feuer-, Einbruchdiebstahl-, Vandalismus-, Glas-, Sturm- und Hagelversicherung am/ im Gartenhaus sowie zulässiger Nebengebäude.
Versicherungsumfang bei der Grundversicherung mit einem Jahresbeitrag von 35,00 €
ab 01.01.2026 erhöht sich der Jahresbeitrag um 2,50 €, sodass dann 37,50 € berechnet werden.
Für Solaranlagen besteht eine Deckungssumme von bis 1.500,00 €
Die bisherigen Verträge mit der KVD-Versicherung
werden von Verträgen mit der Syncro24-aasekuradeur GmbH abgelöst.
Warum erfolgt der Wechsel?
Einer der wesentlichen Hauptgründe des Wechsels sind die teils sehr langen und umständlichen
Bearbeitungswege. Schadensmeldung mussten bisher über den Verein, an den Bezirksverband,
den Landesverband übersandt werden und wurden dann erst an die KVD weitergeleitet. Zukünftig
kann die Schadensmeldung direkt vom Pächter an die Versicherung gemeldet werden.
Ab 01.01.2026 Gebäude-Versicherung: Feuer, Sturm und Hagel für die versicherten Gebäude in Höhe von 12.500,00 €
Glasbruch: Die Ersatzleistung beträgt max. 750,00 € je Schadenereignis
Inhalt-Versicherung: Feuer, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Sturm und Hagel für den Kleingarten üblichen Inhalt in Höhe von 2.000,00 €
Damit Sie nach einem eventuellen Schadenereignis Ihren Schaden auch in der beschriebenen Weise ersetzt bekommen, ist natürlich Voraussetzung, dass Sie auch richtig versichert sind; und richtig bedeutet in erster Linie in ausreichender Höhe.
Die Enttäuschung ist groß, wenn nach einem Schadenfall - z.B. einem Einbruch, einem Sturm oder auch einem Hagelschaden - die Entschädigung der Versicherung gekürzt werden muss, weil eine Unterversicherung vorliegt.
Der Versicherungsumfang kann optional erhöht werden:
Zusatzleistungen
Jährliche Beiträge für Zusatzleistungen, falls die oben genannten Summen nicht ausreichen:
• Erhöhung für Feuer je EUR 5.000,00 für Gebäude
für Steinlauben 5,00 EUR
für Holzlauben 10,00 EUR
• Erhöhung für Aufräumungs- und Abbruchkosten je EUR 5.000,00 9,00 EUR
• Erhöhung der Sturmversicherung je EUR 5.000,00 für Gebäude und Inhalt 7,50 EUR
• Glasschäden an Gewächshäusern je EUR 1.500,00 (Selbstbeteiligung EUR 50,00) 15,00 EUR
Alle Versicherungsbeiträge für - Zusatzleistungen - verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Versicherungssteuer.
Für die Mitversicherung von Gewächshäusern gilt die unter Ziffer 4.7 festgelegte Höchstenschädigungsgrenze.
Tipp: Wie hoch der zu versichernde Wert, des Inhalt Ihrer Laube ist können Sie hier errechnen
Verhalten im Schadensfall
Einbruch/ Diebstahl/ Vandalismus
Feuer/ Sturm/ Hagel
Alle erforderlichen Informationen und aktuellen Formulare finden Sie auf der Webseite der SYNCRO24-assekuradeur GmbH
Im Rahmen der aktiven Betätigung innerhalb des Vereins gehören Gemeinschaftsarbeiten und Hilfeleistungen z. B. bei Vereinsfesten und Veranstaltungen zum festen Bestandteil - in diesem Rahmen sind alle Teilnehmenden versichert.
Die Versicherung umfasst keinen Versicherungsschutz bei Spaziergängen, Aktivitäten in der eigenen Parzelle o. ä. Tätigkeiten und ersetzt nicht die private (Familien-) Unfallversicherung. Die Versicherung umfasst lediglich, wie zuvor genannt, Arbeiten und Hilfeleistungen im Rahmen der o. g. Vereinstätigkeiten.
Hinweis: Deshalb ist es wichtig, Gemeinschaftsarbeiten nicht eigenmächtig durchzuführen, sondern diese immer beim Vorstand anzumelden. Im Falle eines Ereignisses können Ansprüche ggf. nicht geltend gemacht werden
Der Beitrag zur Kollektiv-Versicherung ist in der Jahresrechnung aufgeführt und wird jedem Mitglied in Höhe von 0,40 € berechnet.
Im Rahmen der aktiven Betätigung innerhalb des Vereins gehören Gemeinschaftsarbeiten und Hilfeleistungen z. B. bei Vereinsfesten und Veranstaltungen zum festen Bestandteil - in diesem Rahmen sind alle Teilnehmenden versichert.
Die Versicherung dient zur Absicherung von Schadensersatzansprüchen, die von unbeteiligten Dritten, z. B. Spaziergängern, zufälligen Besuchern, nicht teilnehmenden Mitgliedern o. ä. im Rahmen der o. g. Vereinstätigkeiten gegenüber den teilnehmenden Mitgliedern oder Helfern erhoben werden.
Der Versicherungsschutz deckt keine Ansprüche der teilnehmenden Mitglieder untereinander ab und ersetzt grundsätzlich nicht die private Haftpflichtversicherung.