Laubenbau Und -UmBau

Das Bundeskleingartengesetz (BKleingG) ist die Grundlage zum Bau für Lauben in Kleingärten, so ist eine Laube in einfacher Ausführung mit höchstens 24 Quadratmetern Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz zulässig (...). Sie darf nach ihrer Beschaffenheit, insbesondere nach ihrer Ausstattung und Einrichtung, nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein.

 

Die Errichtung von Baulichkeiten jeder Art sowie jede nachträgliche Änderung, Erweiterung oder Erneuerung bedarf in jedem Falle der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Stadt Hildesheim, dies gibt unsere Gartenordnung vor. Der Antrag wird vom Vereinsvorstand an den Dachverband (Bezirksverband Hildesheimer Gartenfreunde e. V. ) weitergeleitet, der den Antrag bei Stadt Hildesheim stellt.

 

Eine zustimmungspflichtige Baumaßnahme muss nach 2 Jahren fertig gestellt sein. Sie wird abgenommen, wenn sie nach den genehmigten Zeichnungen einschließlich Farbanstrich gebaut wurde.

 

Nicht zulässig sind:

- Zusätzliche Baulichkeiten.

- Anbauten aller Art, z. B. Toilettenhäuschen, Geräteschuppen, Kleintierställe etc.

- Sickergruben, Schornsteine und Rauchrohre, Strom- und Fernsprechanschlüsse, Wegebau mit geschüttetem Beton,  Asphaltierungen

- Die Errichtung und Wiederinbetriebnahme von Swimmingpools, gemauerten oder betonierten Becken in Kleingärten.

 

Ohne Genehmigung dürfen errichtet werden:

 - Kleingewächshäuser bis zu einer Grundfläche von 6,00 m² und mindestens 1,00 m Grenzabstand,

- Zierbecken und Feuchtbiotope in naturnaher Bauweise bis zu einer Größe von 6,00 m²

- Regenabweiser über Laubentüren bis zu einer Größe von 0,80 m x 1,50 m

- Freistehende Rankgerüste und Pergolen. Sie dürfen nicht durch Mauerwerk, Flechtwände oder Verbretterungen geschlossen

   werden.

- Transportable Gartenöfen u. -grills, diese Sie sind mit geeignetem Material zu befeuern (verboten sind behandelte Hölzer, Papier,

   Abfälle, feuchtes und nicht abgelagertes Holz). 

 

 

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Antrag Laubenbau.pdf
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Dem Antrag ist ein Lageplan im Maßstab 1:200 in zweifacher Ausfertigung beizufügen: Standort der Laube auf dem Garten (Hauptweg und Bäume in Laubennähe sind einzutragen), Erweiterungen und Veränderungen bitte mit einem Rotstift markieren.

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Musterzeichnung Lageplan.pdf
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Dem Antrag sind Zeichnungen im Maßstab 1:50 in zweifacher Ausfertigung beizufügen: Grundriss, Vorder- und Seitenansicht (Bei Typenlauben nicht erforderlich), Erweiterungen und Veränderungen bitte mit einem Rotstift markieren.

Die höchstzulässige Höhe beträgt bei Pultdachlauben 2,80 m gemessen vom Erdboden. Die Dachneigung soll beim Pultdach 5 ° bis 10 ° betragen.

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Musterzeichnung Pultdach.pdf
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Die höchstzulässige Höhe beträgt bei Satteldachlauben 3,50 m gemessen vom Erdboden.  Die Dachneigung soll beim beim Satteldach 25 ° bis 30 ° betragen. 

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Musterzeichnung Satteldach.pdf
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Der Grenzabstand zu den Nachbargrenzen muss mindestens 2,50 m und zu den Außengrenzen mindestens 3,00 m betragen. In begründeten Fällen (mit Einverständniserklärung des Nachbarn) sind Ausnahmen möglich.

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Grenzabstand, Einwilligung des Nachbarn
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Alle bis zum 3.10.1990 rechtmäßig errichteten bzw. genehmigten Bauten und Einrichtungen haben lt. BKleingG § 20 a Bestandsschutz.

 

Bei Fragen stehen wir vom Vorstand gern zur Verfügung. 

 

Hilfreiche Tipps und Beispiele für Lauben sind hier zu finden. 

 

Weitere Informationen zum Bundeskleingartengesetz sind hier zu finden