Ruhezeiten

Montag - Freitag von 13.00 Uhr - 15.00 Uhr und nach 19.00 Uhr

Samstag              von 13.00 Uhr - 15.00 Uhr und nach 17.00 Uhr

Sonntag              ganztägig

Hecken und Baumschnitt

Hecken, Gebüsche und Bäume haben für zahlreiche Pflanzen- und Tierarten große Bedeutung als Lebensraum. Dort finden zum Beispiel viele Insekten, Vögel und andere Kleintiere Nahrung, Versteck- und Brutmöglichkeiten. 

 

Aus diesem Grunde ist es vom 01. März bis 30. September grundsätzlich verboten, Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen (holzwirtschaftlichen Nutzflächen) oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen.  

 

So dürfen gemäß § 44 Absatz 1 BNatSchG besonders geschützte Tierarten – z. B. alle europäischen Vogelarten – nicht verletzt und ihre Fortpflanzungsstätten nicht beschädigt oder zerstört werden. Falls durch die Schnittmaßnahmen z.B. ein mit Eiern oder Jungvögeln besetztes Nest zerstört wird oder die Jungen aus dem Nest fallen, liegen Verstöße gegen das Bundesnaturschutzgesetz (§ 44 BNatSchG) und das Tierschutzgesetz (TierSchG) vor. Sie stellen auch eine bußgeldbewährte Ordnungswidrigkeit dar und sind unter gewissen Umständen sogar eine Straftat.

 

Fazit: Die Vorschriften des Artenschutzes sind also in jedem Fall zu beachten und es ist sicherzustellen, dass wildlebende Tierarten während der Brutzeit nicht beeinträchtigt werden.

 

Handlungsempfehlung: Nur wenn absolut sicher ist, dass dort keine Vögel brüten, darf eine Hecke beschnitten oder ein Baum gefällt werden. Sind diese aber sehr dicht gewachsen, so dass sie nicht ausreichend eingesehen werden können, sollten die Schnittmaßnahmen auf jeden Fall außerhalb der gesetzlichen Brutzeit, also nicht vom 01.04. bis zum 15.07. eines jeden Jahres, erfolgen. 

 

Hornissen, Wespen Und Bienen

Die heimischen Hautflügler sind ein sehr wichtiger Bestandteil der Umwelt und gesetzlich geschützt. Sie tragen zur Beseitigung von Schadinsekten sowie zur Blütenbestäubung bei und dienen anderen Tieren wiederum als Nahrung.

Die Angst vor den Insekten ist in den meisten Fällen unbegründet. Wenn die Tiere sich nicht bedroht fühlen, geht von ihnen auch keine Gefahr aus. Durch das Beachten einiger Sicherheitsmaßnahmen kann man Stiche vermeiden:

  • Absperren oder Markieren des Nestbereiches im Umkreis von 3 - 4 m und Störungen vermeiden
  • Speisen und Getränke abdecken
  • nicht nach den Tieren schlagen oder sie anpusten

 

Wenn zwingende Gründe vorliegen, kann die Umsiedlung eines Hornissen- oder Wespenvolkes ausnahmsweise notwendig sein.

Eine Umsiedlung oder gar Zerstörung des Volkes kann nur in dringenden Fällen genehmigt werden und bedarf in jedem Fall einer Ausnahmegenehmigung durch die zuständige Naturschutzbehörde. Eine Beseitigung ohne eine solche Genehmigung ist strafbar.

Weitere Informationen sind beim Landkreis Hildesheim online  erhältlich oder schriftlich :

Landkreis Hildesheim
-Naturschutzbehörde-
Bischof-Janssen-Straße 31
31134 Hildesheim

 

E-Mail: naturschutz@landkreishildesheim.de

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Landkreis Hildesheim
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Waschbären

Um den Waschbär vom menschlichen Wohnumfeld fernzuhalten, sollten einige Verhaltensregeln beachtet werden: Müll, Abfälle und gelbe Säcke  unzugänglich aufbewahren oder direkt mit nach Hause nehmen, keine Speisereste – wie Fleisch, Fisch, Obst etc. – auf den Komposthaufen werfen. Reifes Obst sollte geerntet und Fallobst aufgesammelt werden. Auf keinen Fall sollten Waschbären gefüttert werden. In unseren Städten und Gemeinden finden sie mehr als genug Nahrung. Der Aufstieg des Waschbären auf das Dach kann durch glatte Blechmanschetten (Größe: 1x1 m) über den Fallrohren verhindert werden. 

 

Waschbären sind häufig mit dem Waschbärspulwurm (Baylisascaris procyonis) infiziert. Das Risiko einer Übertragung auf den Menschen wird derzeit zwar als gering betrachtet, da es bisher nur wenige Fälle einer Infektion beim Menschen gibt. Dennoch sollten beim Umgang insbesondere mit dem Waschbärkot Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden. So sollten von den Waschbären angelegte Latrinen (z.B. auf Dachböden) nur mit Schutzkleidung (inkl. Mundschutz) gereinigt und desinfiziert werden. Die Durchführung der Dekontamination sollte einer Fachkraft (z. B. Schädlingsbekämpfer) überlassen werden.

 

Sollten Sie selbst zum Kreis der Betroffenen gehören, wenden Sie sich bitte an:

 

Landkreis Hildesheim

Jagdbehörde

Herrn Grille

Bischof-Janssen-Straße 31

31134 Hildesheim

 

Telefon: 05121/309-3892

E-Mail: Sebastian.Grille@landkreishildesheim.de

 

Internet: Hildesheim-Bürgerservice-Waschbär

 

Ausführliche Informationen finden sich im Merkblatt der Stadt Hildesheim

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