Neueröffnung des Koloniehauses

 

Nach umfangreicher Renovierung wurde das Koloniehaus der Gartenfreunde vom Blauen Kamp Anfang Juni 2023 neu eröffnet.

 

Franceska & Toni  freuen sich, Sie/euch dort begrüßen zu dürfen!

 

Öffnungszeiten: täglich von 17:00 bis 22:00 Uhr.


Sommerfest und 100-jähriges Jubiläum

 

Am 20. und 21. August 2022 hatten die Gartenfreunde vom Blauen Kamp gleich doppelten Grund zur Freude: Nach zweijähriger Corona-Pause fand wieder das beliebte Sommerfest rund um das Koloniehaus statt. Einen besonderen Anlass zum Feiern bot außerdem das 100-jährige Vereinsjubiläum in diesem Jahr. Nachdem es mittags noch geregnet hatte, ließ sich pünktlich zum Beginn des Festes die Sonne blicken.

 

Reden des 1. Vorsitzenden, Jochen Pape, des Ortsbürgermeisters, Norbert Frischen, und eines Vertreters des Bezirksverbands, Walter Wallott, leiteten das Sommerfest ein. Im Anschluss wurde den Gartenfreunden Barbara Fischer, Gabriele Riechmann, Eckehard Heinemann und Richard Lehr für ihr langjähriges Engagement und die damit verbundenen Verdienste um den Verein die Silberne Ehrennadel des Bezirksverbands verliehen. Die Ehrung weiterer Gartenfreunde für ihre 30- bzw. 40-jährige Vereinsmitgliedschaft schloss sich an. Inzwischen lief auch der Grill auf Hochtouren, sodass für das leibliche Wohl bestens gesorgt war. Allmählich füllten sich die Tische und Bänke und die Gartenfreunde und die Bewohner der umliegenden Wohngebiete kamen miteinander ins Gespräch. Am Abend sorgte Gartenfreund Gerald in bewährter Weise für die musikalische Begleitung und es wurde bis in die Nacht gefeiert und getanzt.

 

Am Sonntagvormittag ging es mit einem Frühschoppen weiter. Zur Mittagszeit gab es Steaks, Bratwürste und Schinkengriller frisch vom Grill und dazu von den Gartenfreunden gespendete Salate. Nachmittags wurden selbst gebackene Kuchen und Torten angeboten, die bei den Gästen sehr gut ankamen. Auch für die Kinder war mit einem Spieleparcours, einem Glücksrad und Eis einiges geboten und die Zeit verging wie im Flug. Allen Helfern ein herzliches Dankeschön für das gelungene Fest!

Wasseruhren

Bei einem Zähler für Kaltwasser beträgt die Eichgültigkeit jeweils sechs Jahre, danach muss dieser erneuert oder neu geeicht werden. Das Jahr der Eichung ist auf der Wasseruhr abzulesen.

Wir möchten darauf hinweisen, dass das Wasser keine Trinkwasserqualität hat.

 

Digitalisierung

Gern können Sie uns Ihre E-Mail-Adresse unter Angabe der Parzellennummer mitteilen. Künftig werden zusätzlich zu den Aushängen Nachrichten versandt, um über Änderungen, Termine u. ä. zu informieren. Bitte nutzen Sie hierfür das Kontaktformular.

 

Befahren der Wege mit dem PKW und dem Fahrrad

Aus gegebenem Anlass möchten wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass das Befahren der Wege und des Gemeinschaftsplatzes mit dem PKW auch zum kurzen Be- und Entladen nicht gestattet ist. 

 

Gemäß der Gartenordnung ist das Befahren mit motorisierten Fahrzeugen und Fahrrädern nicht gestattet und birgt auch bei niedrigen Geschwindigkeiten eine Gefahr für spielende Kinder, die sich frei in dieser verkehrsfreien Zone aufhalten!

 

Leinenpflicht

Aus gegebenem Anlass möchten wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass Hunde innerhalb der gesamten Anlage an der Leine zu führen sind.

 

Trampoline, Spieltürme und mobile Pools

Der Vorstand hat die Aufgabe der Geschäftsführung und der gesetzlichen Vertretung des Vereins. Er muss dafür sorgen, dass die gesetzlichen und steuerlichen Bestimmungen sowie die Satzung und die Gartenordnung eingehalten werden.

 

Wird Letzteres vernachlässigt, könnte die Konsequenz sein, dass der örtliche Bezirksverband beim Amtsgericht die Zwangsverwaltung bestellt. Im schlimmsten Fall kann durch die Nichteinhaltung der Vorgaben die Gemeinnützigkeit aberkannt werden, sodass ein Verein aufgelöst werden und die Kommune bei Grundstücken einfacher eine Nutzungsänderung beschließen kann.

 

Bevor es soweit kommt, ist es notwendig, dass sich alle an die Gartenordnung halten und ihren Missmut nicht an den Vereinsvorstand richten, dem die Aufgabe der Einhaltung der Gartenordnung und der Beschlüsse des Bezirksverbands obliegt.